Um den Investitionsstau auf den Strecken der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hat die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln in diesem Jahr wieder eingeführt. Und das Programm kommt gut an – Verkehrsminister Hendrik Wüst hat jetzt sieben Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 1,34 Millionen Euro übergeben. Empfänger sind die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK), die Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW), die Teutoburger Wald-Eisenbahn (TWE) sowie die Lappwaldbahn Service GmbH (LWS).

„Wenn wir den Schienengüterverkehr attraktiver machen wollen, müssen wir die Infrastruktur modernisieren“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Bescheidübergabe. „Die Schienen der NE-Bahnen sind entscheidend für die lückenlose Anbindung von Industriegebieten an die Hauptstrecke der Bahn. So holen wir langfristig Güter von der Straße auf die Schiene.“

Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. Insgesamt zehn Millionen Euro stehen im Jahr 2018 bereit. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden.

Stellvertretend für die KSW Kreisbahn Siegen Wittgenstein GmbH nahm Geschäftsführer Christian Betchen drei Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 145.000 Euro in Empfang. Die Mittel sind für drei Maßnahmen vorgesehen: Auf der Bahnlinie der Eisern-Siegener Eisenbahn (ESE) werden Gleise erneuert. Auf der Bahnlinie der Betriebsabteilung der Siegener Kreisbahn (SK) erfolgen Gleis- und Asphalterneuerungen und Gleisschwellen werden ausgetauscht. Auch auf der Bahnlinie der Freien Grunder Eisenbahn (FGE) werden Gleiserneuerungen durchgeführt. „Als Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen im Drei-Länder-Eck Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz freut es uns außerordentlich, dass mit Wiedereinführung der NE-Förderung ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber den Nachbar-Bundesländern durch die Landesregierung beseitigt wurde und nun wieder Chancengleichheit besteht“, so Christian Betchen.

Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Die Bundesförderung bei den NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen  mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.