Ihr moderner Dienstleister im Schienenverkehr
Mit einer eigenen Schieneninfrastruktur in Siegen-Wittgenstein, die mehr als 30 Kilometer umfasst, verfügt die KSW über wichtige Kapazitäten im wachsenden Güterverkehr. Da alle Streckenbereiche an das deutsche Schienennetz angebunden sind, lassen sich Transportketten weit über die Region hinaus planen und realisieren. Ex- und Importverbindungen, beispielsweise über die See- und Binnenhäfen unseres Landes, oder Verkehre bis direkt in die Metropolregionen hinein, schaffen Standortvorteile für Firmen in der Region sowie in den angrenzenden Bundesländern.
Eine wichtige Drehscheibe für die Verkehrslogistik Südwestfalens ist das KSW-Terminal für den Kombinierten Verkehr in Kreuztal. Es erlaubt, Straße und Schiene optimal in Versorgungsketten einzubinden. Haus-zu-Haus-Zustellungen oder Verteilerverkehre auf der „letzten Meile“ lassen sich über das Terminal sehr effizient organisieren. So können auch Unternehmen ohne eigenen Gleisanschluss schnell zum Zuge kommen.
In Siegen-Eintracht betreibt die KSW außerdem die einzige Holzladestraße für Ganzzuglängen im Umkreis von 60 km. Hier unterhalten wir ebenfalls die öffentliche Gleiswaage der Region für das Verwiegen von Waggons. Wie belastbar unsere Infrastruktur ist, beweist sich sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr: Minimale Standzeiten und zuverlässige, moderne Technik sichern die hohe Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen. Messen dürfen Sie dies im Tagesbetrieb gern an einem Versprechen, mit dem sich andere häufig schwertun: Wir sind pünktlich.
Ihr Start zum Ziel
Die KSW verfügt über eine öffentliche Infrastruktur von rund 30 Kilometern Länge mit Streckengleisen und Gleisen in Serviceeinrichtungen inklusive der Zuführungen. Das Netz umfasst vier Betriebsbereiche:
Alle Strecken unterliegen der Streckenklasse C2 (Radsatzlast 20 t; Meterlast 6,4 t/m). Höhere Lasten können zugelassen werden.
Siegen, 09.09.2022 - Veröffentlichung der beabsichtigten Änderungen der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB 2024) der KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (KSW) zur Stellungnahme.
Die beabsichtigten Änderungen der SNB 2024 treten vorbehaltlich etwaiger Änderungen infolge von Stellungnahmen von Zugangsberechtigten sowie etwaiger Widersprüche durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) am 10.12.2023 in Kraft.
Zugangsberechtigte haben bis zum 08.10.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB 2024 per Email an info@ksw-siegen.de Stellung zu nehmen.
Download: Beabsichtigte Änderungen SNB 2023 zu SNB 2024.pdf
Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2022
Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2022 (SNB 2022)
Die hier veröffentlichten Entgeltgrundsätze und Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2021/2022, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) unterliegen, wurden mit Beschluss vom 09. Dezember 2021 genehmigt. Die geänderte Fassung tritt am 12.12.2021 in Kraft.
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen