Ihr Anschluss an Märkte in aller Welt.

Mit einer eigenen Schieneninfrastruktur in Siegen-Wittgenstein, die mehr als 30 Kilometer umfasst, verfügt die KSW über wichtige Kapazitäten im wachsenden Güterverkehr. Da alle Streckenbereiche an das deutsche Schienennetz angebunden sind, lassen sich Transportketten weit über die Region hinaus planen und realisieren. Ex- und Importverbindungen, beispielsweise über die See- und Binnenhäfen unseres Landes, oder Verkehre bis direkt in die Metropolregionen hinein, schaffen Standortvorteile für Firmen in der Region sowie in den angrenzenden Bundesländern.

Eine wichtige Drehscheibe für die Verkehrslogistik Südwestfalens ist das KSW-Terminal für den Kombinierten Verkehr in Kreuztal. Es erlaubt, Straße und Schiene optimal in Versorgungsketten einzubinden. Haus-zu-Haus-Zustellungen oder Verteilerverkehre auf der „letzten Meile“ lassen sich über das Terminal sehr effizient organisieren. So können auch Unternehmen ohne eigenen Gleisanschluss schnell zum Zuge kommen.

In Siegen-Eintracht betreibt die KSW außerdem die einzige Holzladestraße für Ganzzuglängen im Umkreis von 60 km. Hier unterhalten wir ebenfalls die öffentliche Gleiswaage der Region für das Verwiegen von Waggons. Wie belastbar unsere Infrastruktur ist, beweist sich sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr: Minimale Standzeiten und zuverlässige, moderne Technik sichern die hohe Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen. Messen dürfen Sie dies im Tagesbetrieb gern an einem Versprechen, mit dem sich andere häufig schwertun: Wir sind pünktlich.

Ihr Start zum Ziel

Die KSW verfügt über eine öffentliche Infrastruktur von rund 30 Kilometern Länge mit Streckengleisen und Gleisen in Serviceeinrichtungen inklusive der Zuführungen. Das Netz umfasst vier Betriebsbereiche:

  • Kleinbahn Weidenau-Deuz NE 570
  • Siegener Kreisbahn NE 545
  • Freien Grunder Eisenbahn NE 447
  • Eisern-Siegener Eisenbahn NE 437

Alle Strecken unterliegen der Streckenklasse C2 (Radsatzlast 20 t; Meterlast 6,4 t/m). Höhere Lasten können zugelassen werden.

Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2023/2024

Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2023/2024 (SNB 2023/2024)

Die hier veröffentlichten Entgeltgrundsätze und Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2023/2024, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) unterliegen, wurden mit Beschluss vom 30. November 2022 für die Netzfahrplanperioden 2023/2024 und 2024/2025 genehmigt. Die geänderte Fassung tritt am 10.12.2023 in Kraft.

Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2022/2023

Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2022/2023 (SNB 2022/2023)

Die hier veröffentlichten Entgeltgrundsätze und Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2022/2023, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) unterliegen, wurden mit Beschluss vom 09. Dezember 2021 für die genehmigt. Die geänderte Fassung tritt am 12.12.2021 in Kraft.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Kontakt

Jan BölkeÖrtlicher Betriebsleiter (Handlungsbevollmächtigter)
Telefon: 0271 338 39-53
Jeannette SchneiderAngebotsplanung / Vertragsmanagement
Telefon: 0271 338 39-49
Julia WeberAngebotsplanung / Vertragsmanagement
Telefon: 0271 338 39-43